089 / 4520 9135

Rechtsanwalt Mietrecht München - Mietminderung, Mietvertrag, Räumungsklage

Unter Miete versteht man im juristischen Sinne die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt, den sogenannten Mietzins. Abzugrenzen ist die Miete dabei von der sogenannten Pacht, da dem Pächter nicht nur die Nutzung der Pachtsache, sondern auch der sogenannte Fruchtgenuss, also der Ertrag aus der Pachtsache, zusteht. Grundlage der Miete ist der sogenannte Mietvertrag.


Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei allen denkbaren juristischen Fragestellungen aus dem Bereich des Mietrechts.


Hierzu gehört

  • die Prüfung oder Erstellung von Mietverträgen,
  • die Beitreibung von Mietzinsen gegenüber säumigen Mietern,
  • der Check von Nebenkostenabrechnungen,
  • die Erhebung von Räumungsklagen,

    genauso wie Ihre Unterstützung, wenn in der Mietsache Mängel auftreten oder Probleme bei der Beendigung des Mietverhältnisses (Stichwort: Abnahme) drohen.

     

    Ich stehe Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

     

    Hilfe in Fragen des Mietrechts - Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck - München Maxvorstadt.