Rechtsanwalt BtmG München - Drogenstraftat, Drogenhandel, Drogenbesitz, Dealer
BtMG ist die Abkürzung für das sog. „Betäubungsmittelgesetz". Das BtmG regelt in Deutschland den Umgang mit Betäubungsmitteln, wie z.B. Kokain, Ecstasy oder auch Marihuana.
In Deutschland darf, ohne entsprechende Genehmigung oder ärztliche Verordnung, kein unter das BtMG fallendes Betäubungsmittel hergestellt, gekauft, verkauft, abgegeben oder besessen werden - bereits jedweder Besitz von Betäubungsmitteln, auch zum bloßen Eigenkonsum oder auch in nur ganz geringen Mengen, ist dementsprechend strafbar.
Legal ist in Deutschland lediglich der bloße Konsum von Betäubungsmitteln, wobei der Konsum wiederum in der Praxis nur schwer ohne den vorherigen Besitz des Betäubungsmittels möglich sein wird, da der Konsument, der bspw. den Joint gereicht bekommt und diesen zum erstmaligen Zug an die Lippen führt, rechtlich gesehen damit bereits unmittelbaren Besitz an dem Joint begründet und sich damit strafbar macht.
Diese Ausgangssituation, gepaart mit dem in Deutschland höchst unterschiedlichen Verfolgungsdruck von Straftaten aus dem Bereich des BtmG, wobei exemplarisch in Berlin quasi straflos im öffentlichen Raum gedealt wird und der Eigenkonsum faktisch staatlich geduldet wird, während in Bayern bereits der bloße Besitz eines Joints zum Eigenkonsum gnadenlos geahndet wird, führt immer wieder dazu, dass Mandanten mit dem BtmG in Konflikt geraten.
Sofern Sie im Bereich des BtmG anwaltlicher Unterstützung bedürfen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung - als langjähriger, bundesweit auftretender Strafverteidiger im Btm-Bereich verfüge ich in diesem Bereich über sehr umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen.