Rechtsanwaltsgebühren, RVG, Honorarvereinbarung, Stundensatz
Die Höhe der Gebühren eines Rechtsanwalts kann in Deutschland nicht beliebig festgesetzt werden, sondern ist vielmehr im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Die Kosten meiner Tätigkeit für Sie bemessen sich daher, sofern Sie mit mir keine abweichende Abrechnung auf Stundenbasis vereinbaren oder eine pauschale Honorierung des Falles oder meiner Tätigkeit erfolgen soll, stets nach dem Gegenstands- oder Streitwert Ihres Anliegens.
So ist bspw. bei einer Kündigungsschutzklage auf die Höhe des dreifachen Bruttomonatseinkommens, bei einer Kfz-Unfallabwicklung schlicht auf die Höhe des Schadens abzustellen.
Sofern Sie sich einen ersten Überblick über die Anwaltsgebühren nach RVG verschaffen möchten oder schlicht eine erste Kostenprüfung in Eigenregie vornehmen möchten, empfehle ich die Nutzung des folgenden RVG-Kostenrechners:
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Unbeschadet dessen gilt es natürlich zu prüfen, ob
a) Sie möglicherweise über eine Rechtsschutzversicherung verfügen?
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden in Ihrem Fall die Kosten für meine anwaltliche Beratung, sowie mein außergerichtliches oder auch gerichtliches Tätigwerden möglicherweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Natürlich setze ich mich diesbezüglich gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und bitte diese um die hierfür notwendige Deckungszusage!
b) Sie möglicherweise einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben?
Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, für die Kosten eines Rechtsstreits alleine aufzukommen, haben Sie evtl. Anspruch auf sogenannte "Prozesskostenhilfe". Ich berate Sie selbstverständlich jederzeit gerne über die diesbezüglichen Möglichkeiten!
c) in Ihrem Fall für Sie überhaupt Kosten entstehen werden?
Fraglich ist schlussendlich, ob überhaupt Kosten auf Sie zukommen werden. In den meisten Fällen bin ich in der Lage das Kostenrisiko und auch die Erfolgschancen Ihres Falles vor der Einleitung kostenintensiver Weiterungen präzise abzuschätzen.
In jedem Fall versichere ich Ihnen, egal ob ich für Sie fortlaufend auf Stundenbasis tätig werden, Ihren Fall streng nach gesetzlichen Gebühren des RVG abrechnen oder Ihren Fall, wie meist im Bereich des Strafrechts auf der Grundlage einer Pauschalhonorarvereinbarung bearbeite, meinerseits alles dazu beizutragen, um hier einen für Sie geeigneten, fairen und insbesondere auch transparenten Abrechnungsmodus zu finden.