Abfindung - Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck München
Es gibt, entgegen der landläufigen Meinung, sieht man von absoluten Sonderfällen, d.h. dem reglementierten Personalabbau in einem Unternehmen mittels Sozialplan und Interessensausgleich unter Einbeziehung des Betriebsrats einmal ab, kein gesetzlich verbrieftes Recht des Arbeitnehmers auf eine wie auch immer geartete Abfindung beim Verlassen des Unternehmens.
Sofern eine ausgesprochene Kündigung allerdings rechtswidrig ist, d.h. z.B. die Formerfordernisse einer Kündigung nicht eingehalten wurden, das Vorliegen von betriebsbedingten Gründen sehr zweifelhaft ist oder ganz schlicht und einfach der Wunsch des Arbeitgebers, dass Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, übermächtig wird, besteht in vielen Fällen eine überaus gute Chance, einen Vergleich zu schließen und für Sie eine entsprechende Abfindung auszuhandeln; die Höhe einer derartigen Abfindung ist im Grundsatz frei verhandelbar und in der Praxis von vielen Faktoren abhängig.
Kontaktieren Sie mich doch einfach unverbindlich, damit wir einen Termin vereinbaren, Ihre rechtliche Problematik gemeinsam besprechen und die Möglichkeiten einer Abfindung im konkreten Fall ausloten können.