Rechtsanwalt in München - Michael Kümpfbeck - Willkommen!
Meine Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht, das allgemeine Zivilrecht (Werkvertragsrecht, Baurecht, Verbraucherbaurecht, Vertragsrecht, Forderungsbeitreibung) und auch Teile des Strafrechts spezialisiert.
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist, bedingt durch meine langjährige Berufserfahrung, die ich über mehrere in einem bayerischen Arbeitgeberverband erwarb, hierbei seit vielen Jahren der Bereich des Arbeitsrechts.
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Aus gegebenem Anlass teilen wir mit, dass von Seiten unserer Kanzlei explizit keine Zusammenarbeit mehr mit der ADVOCARD Rechtschutzversicherung erfolgt.
Deckungszusagen sind hier von Mandanten/innen in Eigenregie einzuholen. Rechnungen werden direkt an die jeweiligen Mandanten/innen gestellt - die Abrechnung hat sodann in Eigenregie zu erfolgen.
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Im Übrigen vertrete ich eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen, quasi als „ausgelagerte Rechtsabteilung", und unterstütze diese insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, im Falle von arbeitsrechtlichen Problemstellungen aller Art, bei der Regulierung von Unfallschäden, bei der Gesellschaftsgründung, bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern und notwendigenfalls natürlich auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, so dass das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts als weiteres Kerngebiet meiner anwaltlichen Praxis anzusehen ist.
Privatpersonen werden von mir, sieht man von dem oben bereits erwähnten Arbeitsrecht einmal ab, schwerpunktmäßig im Bereich des Mietrechts, des Verbraucherbaurechts, d.h. bei Problemen bei der Errichtung oder Renovierung von Häusern oder Wohnungen, Stichwort: „Pfusch am Bau" und „Probleme mit Handwerkern", bzw. bei der Abwicklung von Kfz-Unfällen und bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen unterstützt.
Im Bereich des Strafrechts werden von mir primär Mandate im Bereich der Insolvenzdelikte, der Körperverletzungsdelikte und vor allem auch auf dem Gebiet des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) bearbeitet, wobei ich Sie erforderlichenfalls bundesweit als Strafverteidiger vertrete.
Selbstverständlich greife ich als „Einzelrechtsanwalt" erforderlichenfalls auf die Unterstützung von schwerpunktmäßig auf andere Rechtsgebiete spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater zurück, bzw. binde diese erforderlichenfalls in die Mandatsbearbeitung mit ein.
Aufgrund der von mir gemeinsam mit Herrn StB Karl-Heinz Fahrenschon betriebenen Bürogemeinschaft im Zentrum von München, d.h. direkt am Stiglmaierplatz, in der Brienner Str. 54b, „sitzt der Steuerberater quasi schon im Nebenzimmer", so dass ich meinen Mandanten und möglicherweise auch bald Ihnen, stets einen sehr allumfassenden und fachlich versierten Service auf höchstem Niveau zu bieten vermag.
Meine mehr oder minder ständige Erreichbarkeit, der Einsatz modernster Kommunikationsmittel und juristischer Datenbanken, wie bspw. JURIS, natürlich aber auch der Umstand, dass Sie mit mir über einen alleinigen Ansprechpartner für all Ihre Ihre rechtlichen Anliegen und Problemstellungen verfügen, führt in den meisten Fällen dazu, dass Sie im Konfliktfall gegenüber der Gegenseite recht behalten!
Ich stehe Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.